Hinweis
Externer Datenschutzbeauftragter
Vielleicht geht es Ihnen, so wie es vielen Firmen geht. Brauche ich überhaupt einen Datenschutzbeauftragten? Wozu soll ein Datenschutzbeauftragter überhaupt gut sein? Macht mir der Datenschutzbeauftragte später Vorschriften und redet mir in meine unternehmerischen Entscheidungen hinein? Muss der Datenschutzbeauftragte bei Fragen irgendeiner Behörde oder eines Gerichtes diesen gegen meinen Willen Rede und Antwort zu meinem Betrieb stehen?
Diese Fragen möchte ich hier kurz beantworten: An das BDSG muss sich jeder Betrieb halten, unabhängig davon, ob hier eine Verpflichtung zu einem Datenschutzbeauftragten besteht. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite www.datenschutzbeauftragter.de.com
Der Datenschutzbeauftragte dient in erster Linie als beratende Person in einem Betrieb und hilft Ihnen dabei hier die Gegebenheiten und Abläufe im Betrieb entsprechend einzuschätzen und teilt Möglichkeiten zur Verbesserung mit. Darüber hinaus schult der Datenschutzbeauftragte Ihr Personal und dient als Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Fragen. Was Sie letztendlich umsetzen oder anders lösen bleibt Ihnen überlassen, der Datenschutzbeauftragte hat weder das Recht noch die Verpflichtung Ihnen vorzuschreiben, was Sie zu machen haben, die Tätigkeit ist ausschließlich beratend.
Der Datenschutzbeauftragte hat das Recht und auch die Pflicht zur Verschwiegenheit, ähnlich der eines Arztes oder auch des Aussageverweigerungsrechtes wie es gegenüber nahen Verwandten vor Gericht der Fall ist. Gerade dies war auch vom Gesetz her notwendig, damit der Datenschutzbeauftragte auch in Berufsgruppen aktiv sein kann, die selbst auch diese Rechte bzw. Pflichten haben, da hier sonst diese ausgehebelt würden (Beispielsweise Ärzte und Rechtsanwälte).
Nach § 4 f BDSG sind Betriebe bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten nach dem BDSG zu bestellen. Spätestens soll dieses 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Viele Betriebe haben noch keinen Datenschutzbeauftragten und handeln teilweise unwissend gegen das bestehende Recht und haben irrtümlich jemanden zum Datenschutzbeauftragten bestellt, der kein Datenschutzbeauftragter sein kann oder darf.
Besuchen Sie hierzu auch unsere Seite www.datenschutzbeauftragter.de.com oder vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Tel.: 0451 8899124, Fax: 0451 8899125, E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.